Zwei Traktanden an der anstehenden Herbst-Gemeindeversammlung
Totalrevision Betreuungsverordnung der Politischen Gemeinde Thalwil
Die Betreuungsverordnung der Gemeinde Thalwil bildet die Rechtsgrundlage, die das Angebot, die Trägerschaft und die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der schulergänzenden Betreuung regelt. Aktuell werden lediglich Plätze der Stiftung Kindertagesstätten Thalwil einschliesslich der Tagesfamilien von der Gemeinde subventioniert. Diese Handhabung der Subventionierung ist jedoch nicht mehr zeitgemäss. Daher möchte die Gemeinde Thalwil die Kinderbetreuung künftig bedarfsgerechter gestalten und sogenannte Betreuungsgutscheine einführen. Die Einführung eines Gutscheinmodells hat zum Ziel, dass alle Familien mit entsprechendem Bedarf einen subventionierten Betreuungsplatz für ihre Kinder erhalten und unter allen in Thalwil betriebenen und von der Gemeinde anerkannten Kindertagesstätten frei wählen können.
Der Thalwiler Gemeinderat hat Ende September 2023 der Einführung von Betreuungsgutscheinen zur Unterstützung der vorschulischen familienergänzenden Betreuung in Thalwiler Kindertagesstätten per 1. Januar 2025 zugestimmt. Dieser gemeinderätliche Beschluss hat die vorliegende Totalrevision der bestehenden Betreuungsverordnung aus dem Jahre 2012 nach sich gezogen, über die die Gemeindeversammlung am 19. September 2024 nun befindet.
Mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen möchte der Gemeinderat erreichen, dass eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung innerhalb der Gemeinde gefördert wird. Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen den Stimmberechtigten, an der Gemeindeversammlung die totalrevidierte Betreuungsverordnung festzusetzen und per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Ersatz Naturrasen durch Kunstrasen auf Spielfeld Brand 2
Aufgrund der intensiven Nutzung über die vergangenen Jahre ist der Naturrasen des bestehenden Spielfelds Brand 2 der Thalwiler Sport- und Freizeitanlage Brand massiv beschädigt. Nach über 23 Jahren hat sich der Unterboden stark verdichtet, was eine ordentliche Versickerung des Regenwassers verhindert. Dieser Nässestau sowie die Überlastung des Platzes aufgrund der grossen Nachfrage hat der Rasenspielfläche stark geschadet, was auch mit einem intensiveren Unterhalt nicht zu beheben ist. Bei nasser Witterung und während der Wintermonate ist der Spielbetrieb eingeschränkt. Aus den genannten Gründen ist der Ersatz des derzeitigen Naturrasens dringend erforderlich.
Aufgrund der vielseitigen Bedürfnisse an das Spielfeld Brand 2 bietet sich neu der Einbau eines Kunstrasens an. Mit der Realisierung eines Kunstrasens wird eine wesentlich grössere Flexibilität für Trainings, Meisterschaftsspiele und Schülerturniere sowie für die Fussballschule des FC Thalwil gewährleistet, der als grösster Sportverein der Gemeinde Thalwil der Hauptnutzer der Fussballplätze im Brand und Etzliberg ist. Die bestehenden Naturrasenplätze werden dadurch deutlich entlastet, was sich auch in den Unterhaltskosten niederschlägt.
Die Investitionskosten für die Neuanlage eines Kunstrasenplatzes belaufen sich auf 1,55 Millionen Franken und sind im Vergleich zu einem Naturrasenplatz etwa doppelt so hoch. Die reinen Unterhaltskosten sind hingegen nur etwa halb so hoch. Der klare Vorteil eines Kunstrasens liegt in dessen Nutzungsmöglichkeiten, denn er erlaubt einen dauerhaften und intensiven Spielbetrieb, da der Platz bei fast allen Witterungsbedingungen genutzt werden kann.
Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen den Stimmberechtigten, an der Gemeindeversammlung das Bauprojekt für den Ersatz des bestehenden Rasenplatzes durch einen Kunstrasen des Spielfelds Brand 2 sowie den entsprechenden Kredit in der Höhe von 1,55 Millionen Franken zu bewilligen.
Weiterführende Informationen
Der Beleuchtende Bericht zu den beiden Traktanden ist online unter thalwil.ch/gv > Herbst-Gemeindeversammlung einsehbar und kann ab Donnerstag, 29. August 2024, im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei, 1. Stock), Alte Landstrasse 112, eingesehen werden. Eine Druckversion des Beleuchtenden Berichts erhalten die Abonnentinnen und Abonnenten bis Ende August 2024 per Post. Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 19. September 2024, um 19 Uhr in der reformierten Kirche statt.
Gemeinderat
Quelle: Zum Original-Inhalt