Öffentliche Gewässer sind keine Aquarien
Zahlreichen Meldungen zufolge kommt es immer öfters vor, dass sowohl gebietsfremde Tiere als auch Pflanzen in öffentlichen Gewässern ausgesetzt werden, was insbesondere das Wohlergehen der Lebewesen stark gefährdet, aber auch grossen Schaden an der Biodiversität und der Infrastruktur anrichten kann. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor der Anschaffung von Lebewesen gut über deren Bedürfnisse und Platzbedarf informiert und nach alternativen Möglichkeiten sucht, wenn man diese nicht mehr behalten kann.
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich orientiert mit einer grossanlegten überkantonalen Kampagne über die illegale Freisetzung von Aquarien- und Gartenteichbewohnern und möchte die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass dieses Vorgehen illegal und strafbar ist. Weitere Informationen finden Interessierte unter zh.ch/gewaesser-sind-keine-aquarien.
Präsidiales / Umwelt und Nachhaltigkeit
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