Grabaufhebungen 2025
Friedhof Rüschlikon
Aufhebung der folgenden Gräber auf Ende 2025:
| Reihen-Urnengräber C5 / Nr. 441 – 447 | Todesjahr 2005 |
| Reihen-Erdbestattungsgräber E2 / Nr. 230 – 235 | Todesjahr 2005 |
| Privatgräber FG / 369, 440 | Mietzeit abgelaufen |
Die Ruhefrist resp. Mietzeit für die obgenannten Gräber endet am 31. Dezember 2025, so dass diese gestützt auf die Friedhofverordnung vom 1. Januar 2021 (Art. 20 und 22) auf Anfang 2026 aufgehoben werden müssen.
Sind Grabmal, Pflanzen oder andere Gegenstände gewünscht, werden die Angehörigen gebeten, sich spätestens bis zum 31. Dezember 2025 mit der
Gemeindeverwaltung
Bestattungen
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Tel. 044 724 72 13
E-Mail bestattungen@rueschlikon.ch
in Verbindung zu setzen. Nach dieser Frist werden die Gräber vom Friedhofgärtner geräumt.
Gräber, in denen nachträglich Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Recht auf einen neuen Grabplatz. Falls jedoch die Umbettung einer Urne, für welche die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, ins Gemeinschaftsgrab oder in ein neu zu mietendes Privatgrab gewünscht wird, ist dies mit entsprechender Kostenfolge möglich. Auch hier wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten.
Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird keine Haftung übernommen.
Bereich Bestattungen
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