Revision kommunale Richtplanung Verkehr, Bekanntmachung des Inkraf …
Angaben zur Richtplanung:
Die Revision der kommunalen Richtplanung Verkehr wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Rüschlikon mit Urnenabstimmung vom 12. März 2023 festgesetzt und von der Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung Nr. KS-0128/24 vom 3. Juli 2024 (teilweise) genehmigt.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 18. Februar 2025 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Revision der kommunalen Richtplanung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
Kontaktstelle:
Gemeinde Rüschlikon
Abteilung Hochbau/Planung
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
8803 Rüschlikon, 28. Februar 2025
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