Bauprojekt Bahnhofstrasse (vis-à-vis Pilgerweg 39)
Bauherrschaft:
Gemeinde Rüschlikon, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon
Projektverfasser:
SNZ Ingenieure und Planer AG, Siewerdtstrasse 7, 8050 Zürich
Bauprojekt:
Erstellen unterirdische Trafostation, Grundstück Kat. Nr. 4955, Bahnhofstrasse (vis-à-vis Pilgerweg 39), Zentrumszone Z3
Planauflage:
Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29 (Gemeindehaus, 2. Stock) zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage:
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozess.
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