Natur- und Heimatschutz; Entlassung Birke (Betula pendula) aus dem …
Mit Beschluss vom 12. März 2025 hat der Gemeinderat Rüschlikon der Fällung der abgehenden, inventarisierten Birke (Betula pendula) auf dem Grundstück Kat. Nr. 5351 (Seebad), Seestrasse 23, zugestimmt und eine Ersatzpflanzung angeordnet.
egen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gemeinderatsbeschluss und die Akten können während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
8803 Rüschlikon, 21. März 2025
Gemeinderat Rüschlikon





