Schutzvertrag (Verwaltungsrechtlicher Vertrag) Orientalische Ficht …
Mit Beschluss Nr. 64 vom 10. Juli 2024 hat der Gemeinderat Rüschlikon den Schutzvertrag (Verwaltungsrechtlicher Vertrag) für die Orientalische Fichte auf dem Grundstück Kat. Nr. 1923 an der Alte Landstrasse 76 im Sinne von § 205 lit. d und § 211 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) genehmigt.
Der Gemeinderatsbeschluss und der Schutzvertrag (Verwaltungsrechtlicher Vertrag) mit Anhängen können während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Rüschlikon
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