Seestrasse (km 25.707), Neubau Kanaldurchlass, SBB AG
Bauherrschaft: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich
Projektverfasser: WBI AG, Wehntalerstrasse 190, 8105 Regensdorf
Neubau Kanaldurchlass, Kat.Nr. 8364, Seestrasse (km 25.707), 8805 Richterswil (Freihaltezone), ohne Aussteckung
Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von CHF 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.
Planung und Bau Richterswil





