Gulmenbach, öffentliches Gewässer Nr. 2457 Schwemmholzrechen Spe …
Der Bau des Schwemmholzrechens bedingt die temporäre Rodung von 194 m2 Wald. Nach der Bauausführung wird die gerodete Waldfläche an Ort und Stelle wieder aufgeforstet.
Öffentliche Auflage
Die Akten und Pläne des Wasserbauprojektes werden ab dem 28. August 2026 für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig liegen die Projektunterlagen zum vorgesehenen Landerwerb und zur vorübergehenden Landbeanspruchung öffentlich auf.
- Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil
Zudem finden sind die elektronischen Gesuchsunterlagen im Download.
Rechtliche Hinweise
Einsprachen gegen dieses Projekt, den Landerwerb, die vorübergehende Landbeanspruchung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen nach § 39 WsG und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen innert einer Frist von 30 Tagen, die am 28. September 2026 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der der Stadt Wädenswil zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§ 31 Abs. 2 WsG).
Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, 8090 Zürich zu richten.
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