Vogelgrippe: Ausweitung des Beobachtungsgebietes und der Präventi …
Im November 2025 wurden im Kanton St. Gallen und in Männedorf am Zürichsee mit Vogelgrippe infizierte Wildvögel entdeckt. In den betroffenen Gebieten wurden in einem Radius von 1 km rund um die Fundorte Kontrollgebiete mit besonderen Schutz- und Präventionsmassnahmen definiert. Zudem wurde die ganze Schweiz vom Bund und den Kantonen zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Für Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Tieren gelten verschiedene Massnahmen im Bereich des Zugangs zu den Stallungen und des Auslaufs der Tiere in Aussenbereiche. Hühner müssen getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.
Die Tierhaltungen in den Kontroll- wie den Beobachtungsgebieten wurden vom kantonalen Veterinäramt direkt kontaktiert und über die umzusetzenden Massnahmen informiert. Um ein Übergreifen des Vogelgrippevirus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, sind auch Klein- und Hobbygeflügelhaltungen aufgerufen, Schutzmassnahmen zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Geflügelhaltungen unabhängig von der Anzahl Tiere registriert werden müssen. Das kann einfach online erfolgen: Online-Registrierung von Geflügelhaltungen im Kanton Zürich.
Link zu den Informationen der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich zur Vogelgrippe: Informationen des Kantons Zürich zur Vogelgrippe
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