Einladung zur Gemeindeversammlung
- Personalverordnung und Entschädigungsverordnung – Totalrevision und Neuerlass – Genehmigung
- Geschwindigkeitskonzept Horgen – Genehmigung
- Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2024 Politische Gemeinde Horgen – Genehmigung
- Kreditabrechnungen – Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Horgen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Der Beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten einmal pro Haushalt per Post zugestellt. Weitere Exemplare werden auf Verlangen kostenlos zugesandt. Der Beleuchtende Bericht werden auf www.horgen.ch publiziert und liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. OG), während der Bürozeiten zur Einsicht auf.
Anfragen zum Geschwindigkeitskonzept im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Donnerstag, 5. Juni 2025, mittels online-Formular auf unserer Internetseite einreichen.
Gemeinderat Horgen







