Vorübergehende Verkehrsanordnung Butzenbachstrasse
Infolge Neubauprojekt «4 Mehrfamilienhäuser, Butzenbachstrasse 24, 26, 28 und 30» wird auf der gesamten Butzenbachstrasse vom 5. Mai 2025 bis voraussichtlich Ende Mai 2027 aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einbahnverkehrsregime mit Fahrtrichtung Thalwil eingeführt.
Die Verkehrsordnung wurde am 27. März 2025 amtlich publiziert und ist auf http://www.epublikation.ch einsehbar.
Die Zufahrt und der Zugang zu den Liegenschaften für Anwohnende und Zubringerdienst der Butzenbachstrasse Haus-Nr. 2, Nr. 4, Nr. 6 sowie Hubstrasse Nr. 22 ist jederzeit gewährleistet. Für nicht an-wohnende Fussgänger ist der Durchgang ab Hubstrasse Haus-Nr. 28 nicht möglich. Die Fussgängerführung ist vor Ort signalisiert.
Wir bitten um Verständnis für diese wichtigen Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände. Bei Fragen zum Verkehrsregime steht Ihnen der Leiter Werkdienste, Albert Vonrüti, Telefon 044 722 71 72, gerne zur Verfügung.
Tiefbau und Umwelt
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