Einführung der Schiffsmelde- und -Reinigungspflicht im Kanton Zü …
Alle Schiffe mit Kennzeichen benötigen ab dem 1. April 2025 eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern bzw. bereits in einem Zürcher Gewässer liegen. Daher müssen alle Halterinnen und Halter eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit ZH Kennzeichen) bis am 30. April 2025 eine Selbstdeklaration des «Heimgewässers» für ihr Schiff ausfüllen. Die Selbstdeklaration wird erst ab dem 1. April 2025 möglich sein. Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten dazu in den nächsten Tagen einen Brief mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.
Jeder Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs ab dem 1. April 2025 muss vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss dann durch eine dazu autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden (Terminvereinbarung nötig). Daraufhin wird eine Einwasserungsfreigabe für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.
Unter www.zh.ch/schiffsreinigung finden Sie wichtige Informationen, u. a. die Adressen von Reinigungsbetrieben, die autorisiert sind, Reinigungsnachweise auszustellen
- weitere Informationen zur Schiffsreinigung
- zum Download verfügbare Informationsmaterialien
- Merkblätter zu nautischen Anlässen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
Abteilung Tiefbau und Umwelt
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