Pflanzen entlang von Strassen und Wegen schneiden
Wenn Pflanzen aus den Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, schränken diese die Benutzbarkeit der Strassen und Wege stark ein. Betroffen sind die Fussgänger, die besonders bei Regenwetter gezwungen sind, das Trottoir zu verlassen und auf die Strasse auszuweichen. Auch die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung etc.) werden dadurch beeinträchtigt. Nach den geltenden Vorschriften dürfen Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Strassen- bzw. Trottoirraum hineinragen. Sie müssen so geschnitten werden, dass über Gehwegen eine Höhe von mindestens 2.65 m, über Strassen von 4.5 m frei bleibt. Hecken, etc. müssen bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten sein.
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