Die Schutzengel vom Zürichsee

Der Seerettungsdienst Kilchberg-Rüschlikon ist wie die Feuerwehr Teil des Sicherheitszweckverbandes der beiden Gemeinden. 23 Freiwillige gehören dem Retterteam an, erläutert Markus Krucker, der vor zehn Jahren zum Obmann befördert wurde. «Wir leisten etwa 40 Einsätze pro Jahr und sind rund um die Uhr einsatzbereit. Unser Notruf ist die 118. Wir greifen ein, wenn Hilfe gebraucht wird, sei es bei einem Materialschaden, wenn ein Segler überfordert ist oder ein Stand-Up-Paddler vom Wind auf den See hinausgetrieben wird“. Auch ein Schwimmer könne in Not geraten.
Es gibt «verschiedene Ursachen für Notlagen», betont Krucker. Motorpannen, havarierte Takelagen, vielleicht hat jemand den Wetterbericht nicht studiert und wird von einem Unwetter überrascht. Deshalb empfiehlt der Obmann allen Wassersportlerinnen und Sportlern die Wetter-App von Meteo Schweiz zu nutzen, die Sturmwarnleuchten ernst zu nehmen und das Wetter vor Ort zu beobachten. Ein Materialbruch kann ebenfalls zur Zwangslage führen, manche Segler überschätzen ihre eigenen Fähigkeiten. Sie sind ehrgeizig, wollen sich verbessern, doch Krucker rät, Sicherheitsreserven einzubauen.
Unterwegs mit zwei Booten
«Wir retten nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner von Kilchberg oder Rüschlikon», fügt Krucker mit Augenzwinkern hinzu. Zwei Boote kommen zum Einsatz, das 8,90 Meter lange Einsatzschiff «Thor», Marke Targa 27.1 mit 370 PS und das Arbeitsschiff «Aiolos», ein Festrumpf-Schlauchboot, bestens geeignet für Einsätze im flachen Wasser.
Noch ein Tipp, die Sturmwarnleuchten rund um den See funktionieren zweistufig. Das orangenfarbige Blinklicht zeigt bei 40 Umdrehungen pro Minute eine Starkwindwarnung mit Böen von 25-33 Knoten an, bei 90 Umdrehungen eine Sturmwarnung mit Böen von mehr als 33 Knoten. Die wenigsten Schiffe sind sturmtauglich, weiss der Obmann, es ist unklug bei Sturm auf dem See zu bleiben.
Wer hat Vorfahrt?
Auf dem See gelten klare Verkehrsregeln. Die Reihenfolge des Vortritts ist: Kursschiffe, Güterschiffe, Berufsfischer, Segelboote, Ruderboote, Motorboote, Surfer und Kite-Surfer.
Schleppangelfischer (sie führen einen weissen Ball) dürfen, wie die Berufsfischer, in der Uferzone parallel fahren, geniessen aber nicht deren Vortrittsrechte gegenüber anderen Booten.
Für Motorschiffe ab 6 Kilowatt (8 PS) braucht es einen Schiffsführerausweis der Kategorie A (Mindestalter 18 Jahre). Wer mit einem Segelschiff mit einer Segelfläche von mehr als 15 Quadratmetern unterwegs ist benötigt einen Segelschein der Kategorie D (Mindestalter 14 Jahre).
Ab 300 Metern Abstand von der Uferzone ist für Stand-Up-Paddler das Mitführen von Rettungswesten vorgeschrieben. Für Schwimmer ist ein 100 Meter Abstand zu Schiffsstationen Pflicht. Ebenfalls ist das Schwimmen in Hafeneinfahrten verboten, wenn dadurch die Schifffahrt beeinträchtigt wird.
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