Beanstandungen wegen schlechter Frittieröle auf tiefem Niveau sta …

Im vergangenen Jahr 2024 wurden in 1544 Betrieben insgesamt 2705 Frittieröle kontrolliert. Nach genaueren Abklärungen im Labor bestätigte sich bei 53 Frittierölen die Überschreitung des Höchstwertes von 27 % polaren Bestandteilen. Diese ungenügenden Erzeugnisse wurden beanstandet. In 17 Fällen erfolgte zusätzlich eine Strafanzeige. Dies, weil das verwendete Frittieröl besonders schlecht war oder es sich um einen Wiederholungsfall innerhalb kurzer Zeit handelte. Schon seit Jahren bewegt sich der Anteil verdorbener Frittieröle stabil bei ca. 2 % (2024: 2.0 %, 2023: 2.2 %, 2022: 2.1 %).
Sowohl für den Einsatz zuhause als auch in der Gastronomie gilt, das Frittieröl nach Arbeitsschluss zu filtrieren und regelmässig zu wechseln. Worauf beim Frittieren zusätzlich zu achten ist, ist im Merkblatt «Empfehlungen zum korrekten Frittieren» zusammengefasst (Umgang mit Lebensmitteln / Kanton Zürich). Gastrobetriebe sollten zur Erfüllung ihrer Pflicht zur Selbstkontrolle die Qualität des Frittieröls unbedingt mit einem eigenen Handmessgerät überprüfen. Auf keinen Fall sollte sich beim Erhitzen des Öls Rauch bilden. Von der Farbe des Öls kann aber nicht auf die Qualität geschlossen werden. In Restaurants kann ein starker Geruch nach Frittieröl ein Hinweis auf die Verwendung von Frittieröl minderer Qualität sein.
Da beim Frittieren hohe Temperaturen erreicht werden, sollten grundsätzlich nur hitzestabile Öle oder Fette verwendet werden. Dazu eignen sich von der Industrie speziell zum Frittieren entwickelte raffinierte Pflanzenöle. Ungeeignet sind kaltgepresste Öle mit vielen ungesättigten Fettsäuren.
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