Abweichungen beim Coffein in Energydrinks, Mate-Getränken etc.

Das Kantonale Labor Zürich überprüft regelmässig coffeinhaltige Getränke. In einer gemeinsamen Kontrolle mit dem Interkantonalen Labor in Schaffhausen wurden im Jahr 2024 so 30 Energydrinks, Sportlergetränke, Cola-Limonaden sowie Tee- und Mate-Getränke untersucht. Es zeigte sich, dass bei einem Fünftel der Proben falsche Angaben zum Coffeingehalt gemacht wurden. Spitzenreiter war ein Energydrink, der mit 47 mg/100 ml fast das Doppelte der deklarierten Menge von 25 mg/100 ml enthielt. Auf der anderen Seite der Skala wies ein Mate-Drink mit 14 mg/100 ml nur etwas mehr als die Hälfte des deklarierten Gehalts von 25 mg/100 ml auf. Die 6 mangelhaften Proben wurden beanstandet und die Verantwortlichen zur Behebung der Abweichungen verpflichtet. Festzuhalten ist, dass kein Getränk die zulässige Menge von 160 mg Coffein in der Tagesration überschritt. Dies gilt aber nur für im Handel in der Schweiz erhältliche Erzeugnisse im Rahmen dieser Kontrolle. Konsumentinnen und Konsumenten die Energydrinks z. B. aus den USA für den Eigenbedarf importieren, müssen selbst kontrollieren, dass nicht zu viel Coffein enthalten ist. Hier greift die staatliche Lebensmittelkontrolle nicht.
Coffein in zu hohen Dosen kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben (z. B. Schlafstörungen, Übelkeit usw. und möglicherweise auch Probleme bei der Schwangerschaft bereiten). Daher müssen Energydrinks & Co. mit mehr als 150 mg/l Coffein mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden, dass sie für Schwangere und Kinder nicht geeignet sind (ausgenommen sind Getränke auf Basis von Kaffee oder Tee). In der Schweiz gelten im Vergleich zur EU strengere Anforderungen, die zusätzlich den Hinweis «nur in begrenzten Mengen konsumieren» fordern. Bei 7 der 30 untersuchten Proben, hauptsächlich Importprodukte, fehlte jedoch diese Warnung. Bei weiterer Prüfung der Beschriftung fanden sich noch andere nicht konforme Deklarationen, so dass insgesamt die Hälfte der Proben wegen Mängeln der Kennzeichnung beanstandet wurden.







