Merkblatt “Informationspflicht Trinkwasserqualität”
Über diese Ergebnisse und andere interessante Informationen zur Wasserversorgung müssen die Konsumentinnen und Konsumenten transparent und mindestens jährlich informiert werden. In welcher Form dies zu geschehen hat, wurde mit der Überarbeitung der «Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen» durch den Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches im Februar 2023 explizit in die Branchenleitlinie für Wasserversorger aufgenommen. Die Richtlinie erweitert damit eine Interpretationshilfe des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz aus dem Jahr 2007.
Zur proaktiven Bevölkerungsinformation und zur Unterstützung der Wasserversorger wurde durch das Kantonale Labor Zürich die Züri Trinkwasser Map erstellt. Dort werden digital und zeitnah Resultate zu aktuellen Trinkwasseranalysen (z.B. Chlorothalonil-Metaboliten, PFAS, Wasserhärte) verbraucherfreundlich dargestellt. Die Karte wird laufend um weitere relevante Parameter erweitert.
Das KLZH hat das aktualisierte Merkblatt «Informationspflicht Trinkwasserqualität» basierend auf der Branchenleitlinie auf seiner Homepage aufgeschaltet. Es zeigt auf, welche weiteren Informationen durch die Wasserversorger ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen sollen.
Quelle: Zum Original-Inhalt