Kantonale Volksabstimmung, Vorlage vom 22. September 2024

Um was geht es bei der Vorlage?
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Ihre Wegweisung ist z. B. wegen Krieg im Herkunftsstaat nicht möglich. Im Kanton Zürich können sie gemäss geltendem Recht erst Ausbildungsbeiträge beziehen, wenn sie sich fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben. Die zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung will auf diese Wartefrist verzichten.
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