Iodiertes Kochsalz im Brot

Es gibt jedoch auch einzelne Bevölkerungsgruppen die, krankheitsbedingt oder im Rahmen von diagnostischen Abklärungen, auf iodarme Ernährung angewiesen sind. Sie müssen sich auf die Deklaration eines Iodzusatzes in Lebensmitteln verlassen können.
Bei vorverpackten Produkten muss der Einsatz von iodiertem Salz als «iodiertes Speisesalz», «iodiertes Kochsalz», «iodiertes Salz» oder als «Speisesalz iodiert», «Kochsalz iodiert», «Salz iodiert» angegeben werden. Alle Angaben, die für vorverpackte Waren verbindlich sind, müssen ebenfalls im Offenverkauf zur Verfügung stehen. Auf Nachfrage muss beim Verkauf den Konsumentinnen und Konsumenten Auskunft geben werden, ob iodiertes Kochsalz verwendet wurde.
In einer Kampagne prüfte das Kantonale Labor Zürich bei fünfzehn vorverpackten Broten verschiedener Grossverteiler die Deklaration von Kochsalz. Bei zwei Produkten, einem Fladenbrot und Frischbackbrötchen aus Vollkornmehl, war das iodierte Kochsalz nicht korrekt gekennzeichnet. In beiden Fällen wurde iodiertes Kochsalz verwendet, aber nicht angegeben. Die Produkte wurden beanstandet und die Hersteller verpflichtet die Kennzeichnung anzupassen.
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