Abstimmungsempfehlung für den 22. September 2024
Wir stimmen am Wochenende vom 22. September 2024 über zwei Vorlagen auf Bundesebene und über eine Änderung des kantonalen Bildungsgesetztes ab. Unten findet ihr unsere Empfehlungen die Farid Zeroual zusammengestellt hat.
| Bund | Parole |
| Biodiversitätsinitiative | Nein |
| Reform der beruflichen Vorsorge | Ja |
| Kanton | |
| Änderung Bildungsgesetz | Ja |
Nein zur Biodiversitätsinitiative
Die Biodiversität und intakte Landschaften bilden unsere Lebensgrundlage und sollen mit geeigneten Massnahmen geschützt werden. Auf Bundes- und Kantonaler Ebene sind bereits zahlreiche Gesetze und Reglemente zum Schutz von Natur, Landschaften und Ortsbildern in Kraft gesetzt worden. In den vergangenen Jahren konnten durch gezielte Massnahmen Landschaften und Ortsbilder erhalten und bewahrt werden.
Die Initianten greifen mit der Initiative ein wichtiges Thema auf und stellen einzelne berechtigte Forderungen. Die in der Initiative formulierten zusätzlichen Vorgaben sind jedoch zu strikt und würden die Siedlungsentwicklung hemmen und die Landwirtschaft weiter einschränken. Zusätzlich würden durch die Initiative höhere Hürden geschaffen um wichtige Infrastrukturen wie Bahnstrecken, Stromleitungen und Strassen zu erneuern und erweitern.
Tatsächlich muss der eingeschlagene Weg zum Schutz von Natur und Landschaft weiter gegangen werden. Dabei gilt es die vielfältigen Anforderungen an unseren Lebensraum zu berücksichtigen und bei Interessenkonflikten eine Güterabwägung vorzunehmen. Die Biodiversitätsinitiative würde die Möglichkeiten zu stark einschränken und behindert damit eine ausgewogene Weiterentwicklung bei der Lebensmittel- und Energieproduktion.
Die Delegierten der Mitte Schweiz lehnten die Biodiversitätsinitiative mit 102 zu 40 Stimmen bei 17 Enthaltungen ab.
Die Biodiversitätsinitiative Beratung bei der Mitte Kanton Zürich
Die Kernanliegen der Biodiversitätsinitiative sind bei der Mitte Kanton Zürich unbestritten. Die Initiative setzt sich zum Ziel, die Natur als unsere Lebensgrundlage zu schützen. Biodiversität leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und gegen Umweltkatastrophen. Gleichzeitig werden viele Anliegen heute schon umgesetzt und gehören nicht in die Verfassung. Der verstärkte Ortsbildschutz würde neue Bauprojekte verhindern oder verteuern, was auch notwendige energetische Sanierungen erschwert. Aufgrund dieser Diskussion beschlossen die Delegierten die Stimmfreigabe.
Die Delegierten der Mitte Kanton Zürich haben für die Biodiversitätsinitiative Stimmfreigabe beschlossen.
Ja zur BVG-Reform
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Lebenserwartung in der Schweiz deutlich erhöht. Gegenüber 1985 leben 65-jährige Männer heute im Schnitt knapp 5 Jahre länger, 65-jährige Frauen etwa 3,5 Jahre. Diese erfreuliche Entwicklung führt dazu das Renten aus der Pensionskasse länger ausbezahlt werden müssen. Der aktuelle Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der Pensionskasse bildet diese Entwicklung bei der Finanzierung der Renten nicht ab.
Ebenso hat sich die Arbeitswelt gewandelt und der Anteil von Teilzeitbeschäftigten hat markant zugenommen. Deshalb ist die aktuelle Eintrittsschwelle in die Pensionskasse zu starr und benachteiligt Personen mit kleinen Pensen oder in Berufen mit tiefen Einkommen.
Mit der Reform der beruflichen Vorsorge sollen die entstandenen Mängel behoben und das Vorsorgewerk im Sinne einer generationengerechten Finanzierung modernisiert werden.
Mit der Senkung des Umwandlungssatz die Querfinanzierung stoppen
Der Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der Pensionskasse beträgt aktuell 6,8%. Dieser Wert ist aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung seit mehreren Jahren deutlich zu hoch. Der Effekt des zu hohen Wertes ist, dass bei Pensionskassen nahe am Obligatorium die Renten durch die noch im Erwerbsleben stehenden Versicherten mitfinanziert werden müssen. Diese Querfinanzierung zulasten der jüngeren Generation will die Reform stoppen.
Das der Umwandlungssatz zu hoch ist zeigt auch der Vergleich mit dem Umwandlungssatz für das obligatorische und überobligatorische Altersguthaben der im Durchschnitt bei den Pensionskassen 5,2%. Die kombinierten Sätze sind gesunken um die längere Rentenbezugsdauer und das gefallene Zinsniveau auf der Finanzierungseite abzubilden.
Mit der Erhöhung der Pensionskassenbeiträge das Rentenniveau sicherstellen und Teilzeitbeschäftigte besserstellen
Sinkt der Umwandlungssatz, sinkt die Rente. Darum braucht es Massnahmen, welche das Rentenniveau trotzdem stabil halten oder sogar erhöhen. Hierfür werden die Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhöht. Wenn mehr gespart wird, fällt das Altersguthaben bei der Pensionierung höher aus. Das kann die Senkung des Umwandlungssatzes kompensieren.
Die Erhöhung der Sparbeiträge soll in erster Linie dadurch erfolgen, dass neu auf einem grösseren Teil der Löhne BVG-Beiträge bezahlt werden. Der sogenannte Koordinationsabzug soll kein fixes Obligatorium sein (heute 25725.-), sondern dann lediglich 20% des Lohnes betragen. Damit erhöhen sich die zukünftigen Renten von sämtlichen Personen mit tiefem Erwerbseinkommen (aufgrund von kleinen Pensen oder tiefen Löhnen). Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht davon aus, dass dadurch 70’000 Arbeitnehmende neu und 30’000 besser versichert sein werden.
Mit Rentenzuschlägen für die Übergangsgeneration mögliche Einbussen kompensieren
Die Erhöhung der Pensionskassenbeiträge braucht Zeit um Wirkung zu entfalten. Darum hat das Parlament entschieden, dass die ersten 15 Jahrgänge, die nach der Reform in Pension gehen, einen Rentenzuschlag erhalten sollen. Die ausgewählte Kompensationsmassnahme ist kein passgenauer Ausgleich. Der Mechanismus ist so gewählt, dass deutlich mehr Versicherte einen Rentenzuschlag erhalten werden (ca. 50% der Übergangsgeneration) als tatsächlich von einer Rentenreduktion betroffen sein werden (ca. 15%). Für Versicherte mit sehr tiefen Altersguthaben sollen einen Rentenzuschlag von 100.- bis 200.- Franken pro Monat erhalten.
Die Delegierten der Mitte Schweiz haben das Ja zur Reform der 2. Säule an der Delegiertenversammlung vom 11. November 2023 klar beschlossen.
Ja zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetztes
Heute können vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Stipendien beantragen. Bei dieser Personengruppe handelt es sich um Menschen deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch nicht ausgewiesen werden können, weil dies nicht zulässig bzw. nicht zumutbar ist. Zwar besteht die Absicht, dass sie – wenn sich die Situation in ihrem Heimatland ändert – zurückreisen müssen. Doch zeigt die Realität, dass ein Grossteil von ihnen langfristig in der Schweiz bleibt. Daher ist eine Fortführung der Bildungslaufbahn erwünscht. Damit könnten sich die Betroffenen beruflich integrieren und so auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Anders als Schweizerinnen und Schweizern, Personen mit Niederlassungsbewilligung, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie anerkannte Flüchtlinge müssen Personen mit Ausweis F eine Wartefrist von fünf Jahren in Kauf nehmen, bevor sie Stipendien beantragen können. Aufgrund der Fördermassnahmen (Deutsch, Allgemeinbildung) sind einige jedoch bereits vorher für eine Berufslehre oder ein Studium bereit. Die Wartefrist stellt deshalb eine unnötige zeitliche Hürde dar und führt zu Unterbrüchen in der Bildungslaufbahn dieser Menschen. Deshalb soll sie wegfallen, und das Bildungsgesetz ist entsprechend zu ändern.
Mit der Änderung des Bildungsgesetztes wird angestrebt, dass zwei Drittel der 16-25-Jährigen der vorläufig Aufgenommenen sich fünf Jahre nach der Einreise in einer beruflichen Grundbildung befinden. Mit dem abgeänderten Bildungsgesetz wären die vorläufig Aufgenommenen den anerkannten und den Staatenlosen gleichgestellt. Neu würde der Kanton die Stipendien ausrichten, und die Gemeinden würden finanziell entlastet.
Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat unterstützen die Änderung des Bildungsgesetz.
Warum stimmen wir ab?
Wir müssen über diese Gesetzesänderung abstimmen, weil die SVP das Referendum ergriffen hat. Moniert wird. dass der Status F ein provisorischer Aufenthaltsstatus ist. Die Betroffenen seien nicht zu integrieren, weil das eigentliche Ziel die rasche Rückkehr ins Heimatland ist. Wie erwähnt, bleiben viele jedoch langfristig in der Schweiz.
Zudem wird angeführt, dass der Verzicht auf die Wartefrist in unserem Kanton zu Mehrkosten von 3 bis 4 Mio. Franken pro Jahr führen kann. Jedoch werden Stipendien an vorläufig Aufgenommene schon heute – aber eben erst nach fünf Jahren – ausgerichtet. Mit dem Wegfall der Wartefrist würden sie neu früher bezahlt, doch neue Ansprüche auf Stipendien wird es nicht geben. Zudem: Bereits heute absolviert eine gewisse Anzahl der vorläufig Aufgenommenen während der fünfjährigen Wartefrist eine Ausbildung. In dieser Zeit erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die zuständige Gemeinde.
Fazit: Eine Ausbildung fördert eine rasche Integration, schafft Zugang zum Arbeitsmarkt und sichert Existenzen. Die Investition in die Bildung dieser jungen Menschen zahlt sich zudem aus, denn es gibt in verschiedenen Berufen zu wenig Nachwuchs, und unsere Wirtschaft ist auf gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen.
Der Mitte Kantonalvorstand und die Mitte Kantonsratsfraktion unterstützen die Änderung des Bildungsgesetz.
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