Abstimmungsempfehlungen für den 18.05.2025
Wir stimmen am Wochenende vom 18. Mai 2025 über zwei Adliswiler Vorlagen und eine Kantonale ab. Hier unsere Empfehlungen.
Volksabstimmung vom 18. Mai 2025
| Gemeinde | Parole |
| Teilrevision der Gemeindeordnung: | |
| Zuständigkeit bei Einbürgerungen | JA |
| Anzahl Mitglieder im Wahlbüro | JA |
| Kanton | |
| Änderung Steuergesetz (Steuervorlage 17, Schritt 2) | JA |
Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil
Die Adliswiler Stimmberechtigten sind aufgefordert über zwei Gesetzesanpassungen, aufgrund von geändertem übergeordnetem Recht, abzustimmen.
Einerseits schreibt das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz vor, dass für Einbürgerungen künftig nur noch ein Organ zuständig sein kann. Aktuell sind dies in Adliswil sowohl der Stadtrat als auch der Grosse Gemeinderat. Die Änderung sieht vor, dass künftig nur noch der Stadtrat über Einbürgerungen befindet. Der Grosse Gemeinderat unterstützt diese Änderung.
Andererseits muss, gemäss dem revidierten kantonalen Gesetz über die politischen Rechte, die Anzahl der Wahlbüromitglieder neu in der Gemeindeordnung niedergeschrieben sein. Künftig soll die Gemeindeordnung festhalten, dass das Adliswiler Wahlbüro über 40 Mitglieder verfügt. Diese Anzahl ist nötig, um Wahlen und Abstimmungen geordnet durchführen zu können. Auch diese Änderung wurde vom Grossen Gemeinderat gutgeheissen.
Die Mitte Adliswil empfiehlt beide Vorlagen anzunehmen.
Änderung Steuergesetz (Steuervorlage 17, Schritt 2)
In den letzten 20 Jahren ist der Kanton Zürich im Steuerranking auf den vorletzten Platz abgerutscht. Nur noch der Kanton Bern hat höhere Unternehmenssteuern als Zürich. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Firmen in andere Kantone abwandern, weil die wirtschaftlichen Bedingungen dort besser sind.
Die Steuervorlage 17 will diesem Trend mit einer moderaten Unternehmenssteuersenkung von 7 auf 6 Prozent entgegenwirken. Mit der Steuersenkung soll der Kanton Zürich nicht zu einer neuen Steueroase für Firmen werden, sondern lediglich ins Mittelfeld aufschliessen. Dadurch sollen wieder neue Firmen in den Kanton geholt werden und der Wirtschaftsstandort Zürich gestärkt werden. Diese attraktiveren Bedingungen sichern Lehrstellen, schaffen neue Arbeitsplätze, fördern Investitionen und stärken langfristig die wirtschaftliche Basis des Kantons. Erfahrungswerte aus anderen Kantonen (zb. BS, LU, GE) zeigen, dass Unternehmenssteuersenkungen langfristig zu höheren Steuereinnahmen führen. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel können wiederum in die Infrastruktur des Kantons Zürich investiert werden.
Aus diesen Gründen empfehlen die Delegierten der Mitte Kanton Zürich die Vorlage anzunehmen.
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