Neue Bauprojekte
Umbau bei Einfamilienhaus, Luft-Wasser-Wärmepumpe im Freien
Seeweg 20, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE6912, WE1838, Zone: Kernzone D
Bauherr: Eveline Müller, Streulistrasse 22, 8032 Zürich und Daniel Kunz, Neptunstrasse 6, 8032 Zürich
Projektverfasser: Müller Mantel Architekten, Seebahnstrasse 85, 8003 Zürich
Nutzungsänderung Büro zu Wohnen
Pfannenstilstrasse 26, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE7916, Zone: zweigeschossige Wohnzone
Bauherr: Bruno Brunhart, Pfannenstilstrasse 26, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: Hotz Partner AG SIA, Florhofstrasse 13, 8820 Wädenswil
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Pläne liegen während 20 Tagen ab Publikationsdatum digital unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen ab 1. Juni 2025 zwingend über obigen Link angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist von 20 Tagen stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
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