Wahlanordnung Erneuerungswahl der 6 Mitglieder der Primarschulpfle …
Erste Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Als wahlleitende Behörde hat der Stadtrat die Erneuerungswahlen für die Primarschulpflege Wädenswil auf Sonntag, 14. Juni 2026, festgesetzt. Gewählt werden 6 Mitglieder der Primarschulpflege (ohne Präsidium).
Die Durchführung dieser Wahlen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen, der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie der Gemeindeordnung (vgl. Art. 9 Abs. 2 GO). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Wädenswil.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt. Wahlvorschläge sind innert 30 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, bis spätestens Montag, 23. Februar 2026, 16.00 Uhr beim Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.
Die Wahlvorschläge dürfen weniger, aber nicht mehr Personen als die maximalen 6 Sitze enthalten. Jede Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens einmal genannt sein.
Für die Vorgeschlagenen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Wädenswil unterzeichnet und mit Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse versehen sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine zweite Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neu eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf Sonntag, 27. September 2026 festgesetzt worden. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis Mittwoch, 24. Juni 2026 können beim Stadtrat gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
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