Erneuerungswahl des Stadtrates
Mit Wahlausschreibung vom 14. November 2025 ordnete der Stadtrat (wahlleitende Behörde) die Erneuerungswahl des Stadtrates Wädenswil an. Nach dieser Ausschreibung sind vier Wahlvorschläge mit fünf Kandidaten (inkl. zwei Präsidien) eingegangen. Innerhalb der zweiten Frist (Ansetzung am 9. Januar 2026) gingen zwei weitere Wahlvorschläge mit drei Kandidaten (inkl. ein Präsidium) ein.Da die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht übereinstimmen, sind die definitiv vorgeschlagenen Personen zu veröffentlichen (§ 53 Abs. 4 GPR).
Definitiv vorgeschlagen für die Wahl vom 12. April 2026 sind als Mitglieder des Stadtrates
- Bislin Martin Richard, 1973, Bankkaufmann, Lindenstrasse 14, Wädenswil (Die Mitte)
- Bühlmann Claudia Pia, 1972, Biolandwirtin, Arbeitsagogin HFP, Floraweg 4, Wädenswil (Grüne, bisher)
- Erni Jonas Victor, 1981, Umweltingenieur, Bürglipark 18, Wädenswil (SP, bisher)
- Furrer Astrid, Oenologin, 1968, Walther-Hauser-Strasse 14, Wädenswil (FDP, bisher)
- Rappazzo Pierre Carmelo, 1965, Betriebsökonom FH, Gartenstrasse 9, Wädenswil (GLP, bisher)
- Tanner Daniel Peter, 1962, Immobilieninformatiker, Neuguetstrasse 2, Wädenswil (SP, bisher)
- Wolfer Christof Peter, 1964, Eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Rötibodenstrasse 15, Wädenswil (FDP, bisher)
- Zurfluh Fraefel Christina, 1962, Key Account Managerin, Gulmenstrasse 13, Wädenswil (SVP)
Präsidentin/Präsident des Stadtrates
- Bühlmann Claudia Pia, 1972, Biolandwirtin, Arbeitsagogin HFP, Floraweg 4, Wädenswil (Grüne)
- Erni Jonas Victor, 1981, Umweltingenieur, Bürglipark 18, Wädenswil (SP, bisher)
- Wolfer Christof Peter, 1964, Eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Rötibodenstrasse 15, Wädenswil (FDP)
Für die Wahl des Stadtrates sowie dessen Präsidium werden leere Wahlzettel mit einem Beiblatt, auf dem die zur Wahl stehenden Personen aufgeführt sind, verwendet.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird für alle Behörden, die am 12. April 2026 nicht im ersten Wahlgang gewählt werden, am 14. Juni 2026 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
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