Parkverbot in Unterführungen
Liebe Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Parkieren in Unterführungen verboten ist.
Um die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss in Unterführungen zu gewährleisten, ist das Parkieren in diesen Bereichen streng verboten. Dies dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch der Vermeidung von Gefahren wie Brandrisiken und der Verhinderung der Durchfahrt.
Gemäß den folgenden gesetzlichen Vorschriften ist das Parkieren in Unterführungen untersagt:
• Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 37: Dieser Artikel regelt das Halten und Parken im öffentlichen Verkehr und enthält die Grundlage für Parkverbote, insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen wie Unterführungen.
• Verkehrsregelverordnung (VRV), Art. 18: Hier werden detaillierte Regelungen zu den Verkehrszeichen und deren Bedeutung festgelegt, die unter anderem auch Parkverbote in speziellen Zonen wie Unterführungen umfassen.
• Kantonale Verordnungen: Zusätzlich können lokale Regelungen spezifische Vorschriften für Unterführungen enthalten. Bitte beachten Sie die vor Ort angebrachten Verkehrszeichen und Schilder.
Wir bitten Sie, das Parkverbot zu beachten und in den dafür vorgesehenen Bereichen zu parkieren. Ihre Rücksichtnahme hilft dabei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und mögliche Verkehrsbehinderung zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Abteilung Tiefbau und Umwelt







