Öffentliche Planauflage: Erneuerung des Parkplatzes Kerag Areal
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Durchführende Stelle:
Gemeinde Richterswil, Werke
Angaben zur Auflage:
Die Pläne liegen vom 23.03.2026 bis 24.04.2026 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeinde Richterswil, Werke, Glarnerstrasse 33, 8805 Richterswil
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr / 13:30 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 11:30 Uhr / 13:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Spezielle Öffnungszeiten: Gründonnerstag, 02.04.2026, 08:00 bis 14:00 Uhr / Karfreitag, 03.04.2026 bis und mit Ostermontag, 06.04.2026 geschlossen.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).Einsprache gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung und Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff- VRG).







