Dieses Jahr ist der erste Schiessnachweis erforderlich
Wohnortwechsel
Bei einem Wohnortwechsel ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden des neuen Wohnkantons über den Besitz von Waffen, die mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erworben wurden, informiert werden. Schützinnen und Schützen, welche eine Ausnahmebewilligung für neu verbotene Waffen besitzen, müssen bei einem Wechsel des Wohnkantons dem neu zuständigen Waffenbüro eine Kopie der Ausnahmebewilligung zustellen (Art. 13c Abs. 4 WV). Auch der Schiessnachweiss muss dann dem neuen Wohnkanton eingereicht werden.
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