Neue Bauprojekte
Umgebungsgestaltung und Einfriedigung bei Einfamilienhaus (bereits erstellt) (im Inventar Denkmalpflege)
Glärnischstrasse 10, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE1294, Zone: Kernzone B
Bauherr: Doris Meldau-Notz, Glärnischstrasse 10, 8820 Wädenswil
Umbau bei Gewerbehaus, Zusammenlegung Ladenflächen, Abbruch Anbauten
Seestrasse 194, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE13449, Zone: Gewerbezone A
Bauherr: PEGO Immobilien AG, Oberdorfstrasse 2, 8001 Zürich
Projektverfasser: Hotz Partner AG SIA, Florhofstrasse 13, 8820 Wädenswil
Neuerstellung von 3 Amphibientümpeln bei Teufenbachweiher
bei Teufenbachweiher, 8824 Schönenberg
Kat.-Nr. SO2233, Zone: Landwirtschaftzone (kommunal)
Bauherr: Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, Postfach, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: SKW AG, Wändhüslenstrasse 1, 8608 Bubikon
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Pläne liegen während 20 Tagen ab Publikationsdatum digital unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen ab 1. Juni 2025 zwingend über obigen Link angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist von 20 Tagen stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.







