Neue Bauprojekte
Neubau Steinkorbmauer bei Doppeleinfamilienhaus (bereits erstellt)
Sonnmattstrasse 6, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE4269, Zone: zweigeschossige Wohnzone
Bauherr und Projektverfasser: Ursula und José Solo de Zaldivar-Matzinger, Sonnmattstrasse 6, 8820 Wädenswil
Anbau bei Einfamilienhaus, Umgebungsgestaltung
Schönenbergstrasse 58, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE5195, Zone: zweigeschossige Wohnzone
Bauherr: Simone und Mischa Repmann, Schönenbergstrasse 58, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: Felber GmbH, Zugerstrasse 50b, 8820 Wädenswil
1. Projektänderung zu dem mit BE 5/25 bewilligten Fonduezelt bei Gastwirtschaftsbetrieb, temporär befristet, jährlich wiederkehrend; Holzfeuerung anstelle Wärmepumpe
bei Austrasse 59, 8804 Au
Kat.-Nr. WE10813, Zone: Erholungszone
Bauherr: Landau AG, Austrasse 59, 8804 Au
1. Projektänderung zu dem mit BE 247/24 bewilligtem Um- und Anbau bei Mehrfamilienhaus, 1 Parkplatz im Freien; Nutzungsänderung, Sitzplatzüberdachung und Rampe (teilweise bereits erstellt)
Schlossbergstrasse 9, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE1146, Zone: dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbe
Bauherr: Sihl Immobilien AG, Sihlbruggstrasse 146, 6340 Baar
Projektverfasser: Kisseleff & Egolf AG, Kelliweg 3, 8810 Horgen
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Pläne liegen während 20 Tagen ab Publikationsdatum digital unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen ab 1. Juni 2025 zwingend über obigen Link angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist von 20 Tagen stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
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