🔥 Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe Wegen der anhaltend …
🔥 Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Zürich ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr ist gross: Stufe 4 von 5.
Das gilt bis auf Weiteres:
• Kein Feuer im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt
• Auch keine Feuer an offiziellen Feuerstellen oder bei Waldhütten
• Keine Holzkohlegrills im betroffenen Gebiet
• Keine brennenden Zigaretten, Zündhölzer oder anderes glühendes Material wegwerfen
Gas- und Elektrogrills sind erlaubt, wenn sie kippsicher und auf feuerfestem Untergrund stehen.
Auch ausserhalb des Waldes gilt: Bitte vorsichtig sein, Feuer immer beaufsichtigen und vollständig löschen. Bei Wind besser ganz darauf verzichten.
Danke fürs verantwortungsbewusste Verhalten. So helfen wir gemeinsam, Wald- und Flurbrände zu verhindern.
Weitere Informationen:
www.zh.ch/waldbrandgefahr
www.waldbrandgefahr.ch





