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👉 Gesamtrevision der Nutzungsplanung: Rekurse eingegangen
Gegen die am 23. Januar 2026 publizierte Genehmigung der gesamtrevidierten kommunalen Nutzungsplanung sind beim Baurekursgericht Rekurse eingereicht worden. Diese haben aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet:
Die genehmigte Bau- und Zonenordnung kann vorerst nicht in Kraft gesetzt werden. Die bisher geltende Ordnung bleibt bestehen.
Zur Einordnung:
Der Gemeinderat hatte die Gesamtrevision am 30. September 2024 beschlossen. Ein eingereichter Stimmrechtsrekurs wurde im März 2025 vom Bezirksrat Horgen abgewiesen. Nach kleineren Anpassungen durch den Stadtrat wurde die Vorlage dem Regierungsrat zur Genehmigung übergeben. Mit Verfügung vom 5. Januar 2026 hat die Baudirektion die Vorlage im Wesentlichen als rechtmässig und zweckmässig beurteilt und genehmigt.
Nun wird sich das Baurekursgericht mit den eingegangenen Rekursen befassen.
Wir informieren Sie, sobald neue Entwicklungen vorliegen.
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