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đ Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens đ
Die Stadt WÀdenswil stellt per 1. Juni 2025 auf die vollstÀndige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens um
Seit dem 1. April 2024 bestehen im Kanton ZuÌrich die gesetzlichen Grundlagen, um die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrens-handlungen vollstĂ€ndig digital und medienbruchfrei abzuwickeln. Nach einer Ăber-gangsfrist von drei Jahren sind im Kanton ZuÌrich Baugesuche auf Papier nicht mehr zulĂ€ssig. Die Stadt WĂ€denswil vollzieht die Umstellung per 1. Juni 2025.
Zur vollstÀndigen Pressemitteilung geht es hier:
https://www.waedenswil.ch/pressemitteilungen/2389888
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Die Stadt WÀdenswil stellt per 1. Juni 2025 auf die vollstÀndige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens um
Seit dem 1. April 2024 bestehen im Kanton ZuÌrich die gesetzlichen Grundlagen, um die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrens-handlungen vollstĂ€ndig digital und medienbruchfrei abzuwickeln. Nach einer Ăber-gangsfrist von drei Jahren sind im Kanton ZuÌrich Baugesuche auf Papier nicht mehr zulĂ€ssig. Die Stadt WĂ€denswil vollzieht die Umstellung per 1. Juni 2025.
Zur vollstÀndigen Pressemitteilung geht es hier:
https://www.waedenswil.ch/pressemitteilungen/2389888







