🏗 Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens 🏗 Die S …
🏗 Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens 🏗
Die Stadt Wädenswil stellt per 1. Juni 2025 auf die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens um
Seit dem 1. April 2024 bestehen im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen, um die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrens-handlungen vollständig digital und medienbruchfrei abzuwickeln. Nach einer Über-gangsfrist von drei Jahren sind im Kanton Zürich Baugesuche auf Papier nicht mehr zulässig. Die Stadt Wädenswil vollzieht die Umstellung per 1. Juni 2025.
Zur vollständigen Pressemitteilung geht es hier:
https://www.waedenswil.ch/pressemitteilungen/2389888
🏗 Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens 🏗
Die Stadt Wädenswil stellt per 1. Juni 2025 auf die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens um
Seit dem 1. April 2024 bestehen im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen, um die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrens-handlungen vollständig digital und medienbruchfrei abzuwickeln. Nach einer Über-gangsfrist von drei Jahren sind im Kanton Zürich Baugesuche auf Papier nicht mehr zulässig. Die Stadt Wädenswil vollzieht die Umstellung per 1. Juni 2025.
Zur vollständigen Pressemitteilung geht es hier:
https://www.waedenswil.ch/pressemitteilungen/2389888







