Neue Bauprojekte
Südwestliche Erweiterung bei Landgasthof
Austrasse 59, 8804 Au, Kat.-Nr. WE10813, Zone: Landwirtschaftszone, Freihaltezone (kantonal), Erholungszone
Bauherr: Genossenschaft Au-Konsortium, c/o Tuwag Immobilien AG, Einsiedlerstrasse 25, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: Jürg Manser, Neudorfstrasse 33, 8820 Wädenswil
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.ch.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baukommission Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
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