Lärmsanierung Staatsstrassen – Akustisches Projekt
Öffentliche Planauflage nach §16 Strassengesetz
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.ch.
Elektronisch sind die Unterlagen auf der unten erwähnten Website einsehbar.
Die Projektunterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), während 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Lärmsanierungsprojekte werden gemäss Strassengesetz projektiert. Beim Einspracheverfahren (§16/17 StrG) können direkt vom Projekt betroffene Personen oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen Einsprache gegen ein ausgearbeitetes Lärmsanierungsprojekt erheben.
Einsprachen können innert der vereinbarten Auflagefrist schriftlich der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Stefan Stauber, Walcheplatz 2, 8090 Zürich eingereicht werden.
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