Neue Bauprojekte
Regeneration Flachmoor, Abtrag von künstlichen Auffüllungen in Naturschutzgebiet
Hinter Au bei 2.4, 8804 Au, Kat.-Nr. WE3918, WE3842, WE3843, WE3841, WE3863, WE2205
Zone: Landwirtschaftszone, Gewässer, Wald, Freihaltezone (kantonal)
Bauherr: Kanton Zürich, Fachstelle Naturschutz, Walcheplatz 1, Postfach, 8090 Zürich
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.ch.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baukommission Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
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