Neue Bauprojekte
Saisonale Gastwirtschaft auf Seeplatz, jährlich befristet von April bis September, befristet bis 2027
Seeplatz 5, 8820 Wädenswil, Kat.-Nr. WE12058, Zone: Erholungszone
Bauherr: Stadt Wädenswil, Gesellschaft, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.ch.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baukommission Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
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