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VerlĂ€ngerung absolutes Feuerverbot bis und mit vorerst Montag, 31. August 2026 đ«đ„
Derzeit reichen die geringen bis mÀssigen NiederschlÀge nicht aus, um die anhaltende Trockenheit zu entschÀrfen. Die Böden
-- VerlĂ€ngerung absolutes Feuerverbot bis und mit vorerst Montag, 31. August 2026 đ«đ„ Derzeit reichen die geringen bis mĂ€ssigen NiederschlĂ€ge nicht aus, um die anhaltende Trockenheit zu entschĂ€rfen. Die Böden bleiben trocken und die Gefahr von Vegetations- und WaldbrĂ€nden ist weiterhin gross. Eine nachhaltige Entspannung der Lage ist aktuell nicht erkennbar. Aus diesem Grund bleibt das aktuell geltende absolute Feuerverbot bis und mit vorerst Montag, 31. August 2026, in Kraft. Anschliessend wird die Situation erneut beurteilt. Was ist verboten? đ« (AufzĂ€hlung nicht abschliessend) > Das EntzĂŒnden von offenem Feuer > Das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk > Das BenĂŒtzen von Feuerstellen > Das BenĂŒtzen von Feuerschalen und Garten-CheminĂ©es > Das Grillieren mit Holz, Holzkohle oder anderen festen Brennstoffen > Das Verbrennen von Gartenabraum oder sonstigen Materialien > Das Entfachen von Brauchtumsfeuern â Das Verbot betrifft öffentlichen und privaten Grund, ebenso Balkone und Terrassen. Widerhandlungen werden strafrechtlich geahndet. Was ist zulĂ€ssig? â Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist erlaubt, sofern diese bestimmungsgemĂ€ss verwendet werden und keine Brandgefahr besteht. Sie mĂŒssen auf befestigtem und unbrennbarem Boden aufgestellt werden. Herzlichen Dank fĂŒr die Einhaltung des Feuerverbots und die Mithilfe zur Verhinderung von BrĂ€nden in Thalwil! đ #feuerverbot #gemeindethalwil #thalwilinformiert #thalwil --Quelle: Zum Original-Inhalt





