Thalwil übernimmt Personenunterführung an der Dorfstrasse vom Ka …
Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes sind der Kanton und die Gemeinden verpflichtet, ihr öffentliches Strassennetz so weit als möglich mit verhältnismässigem Aufwand behindertengerecht auszugestalten. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton in den vergangenen Jahren sämtliche Personenunterführungen und -überführungen an kantonalen Strassen überprüft. Dazu gehört auch die Unterführung beim Kreisel Dorfstrasse/Zürcherstrasse in Thalwil.
Im Rahmen einer Sanierung eines Teilstücks der Zürcherstrasse möchte der Kanton nun die behindertengerechte Querung der Zürcherstrasse angehen. Dazu hätte die Unterführung aufgehoben und durch einem sicheren Fussgängerstreifen ersetzt werden sollen. Dies aus dem Grund, dass die Unterführung nur mit sehr hohen Kosten behindertengerecht ausgebaut werden kann.
Schulwegsicherheit hat Priorität
Die betroffene Strasse ist stark befahren und wird von vielen Thalwiler Kindern für den Schulweg genutzt. Aus Gründen der Schulwegsicherheit hat der Gemeinderat Thalwil beschlossen, die Unterführung vom Kanton zu übernehmen und zu erhalten. Damit ist die Gemeinde Thalwil ab sofort für die Instandhaltung und den Unterhalt der Unterführung zuständig, inklusive der dadurch entstehenden Kosten. Vorderhand sind nur kleinere Unterhaltsmassnahmen, wie beispielsweise die Erneuerung der Beleuchtung nötig. Grössere Investitionen sind voraussichtlich erst in 20 Jahren zu erwarten. Der Gemeinde wird vom Kanton für die Übernahme ein Betrag von 97’100 Franken gutgeschrieben.
Die Querung der Strasse wird künftig also weiterhin durch die Unterführung möglich sein. Die ergänzende Umsetzung des Fussgängerstreifens erfolgt noch 2026 durch den Kanton, koordiniert mit dem Strassenbauprojekt. Damit ist der Kreisel Dorfstrasse/Zürcherstrasse künftig sowohl behindertengerecht wie auch schulwegfreundlich ausgestaltet.
Gemeinderat
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