Grabräumungen auf dem Friedhof Thalwil
Die gesetzliche Ruhefrist für folgende Gräber auf dem Friedhof Thalwil ist abgelaufen:
- Feld E, Reihen 3 bis 4, Erdbestattungen März 2003 bis April 2005
- Feld F_L, Reihen 4 bis 7, Urnenbeisetzungen Oktober 2004 bis November 2005
Die Angehörigen werden gebeten, den Grabstein, Gegenstände und Pflanzen, die noch beansprucht werden, ab Mitte November 2025 bis spätestens 31. Dezember 2025 zu entfernen.
Nach Ablauf der Frist werden die Gräber geräumt und die verbleibenden Grabsteine, Gegenstände sowie die Bepflanzung entfernt.
DLZ Gesellschaft und Sicherheit /
Bestattungsamt und Friedhof







