Halbierung der Abfallgrundgebühr
Seit 2023 sind die Eigenwirtschaftsbetriebe Abfalllogistik und Abfallwesen dem Dienstleistungszentrum (DLZ) Planung, Bau und Werke (PBW) zugeordnet. Die Abfalllogistik finanziert sich über die Sackgebühr des Haushaltskehrichts, das Abfallwesen wird über die Abfallgrundgebühr finanziert. Beide Eigenwirtschaftsbetriebe arbeiten kostendeckend und es sind in absehbarer Zeit keine grösseren Investitionen oder betrieblichen Sonderaufwendungen notwendig.
Aufgrund der in der Vergangenheit angehäuften Gewinne weist das Konto des Abfallwesens in der Rechnung 2023 eine den Umständen entsprechend zu hohe Spezialfinanzierung auf. Im Sinne des Kostendeckungsprinzips wird diese zugunsten der Gebührenzahlenden abgebaut. Für die Kundinnen und Kunden hat dies erfreulicherweise bis auf Weiteres eine Halbierung der Abfallgrundgebühr zur Folge. Diese beläuft sich ab sofort und exklusive Mehrwertsteuern für Privathaushalte auf 40 Franken (bisher 80 Franken), für Betriebe auf 80 Franken (bisher 160 Franken). Für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und für den Betriebskehricht gelten nach wie vor die Tarife des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen.
Der Gemeinderat hat das Gebührenreglement vom 1. Januar 2018 mit Beschluss vom 19. März 2024 teilrevidiert. Die Änderungen wurden am 21. März 2024 im Digitalen Amtsblatt Schweiz unter epublikation.ch amtlich publiziert und sind per 25. März 2024 in Kraft getreten. Bei Rückfragen steht Jan Adams, Leiter Werke, jan.adams@thalwil.ch oder 044 723 22 90 gerne zur Verfügung.
DLZ Planung, Bau und Werke / Abfallberatung
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