Bauprojekt: Bahnhofstrasse und Bahnhofplatz, öffentliche Planaufl …
Gemäss § 16 und 17 StrG wird eine öffentliche Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Bauherrschaft:
Gemeinde Rüschlikon
CHE-114.880.526
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Die Bauherrschaft ist Projektverfasser/in.
Angaben zum Projekt:
Projekt Bahnhof Rüschlikon Nord – Bahnhofstrasse und Bahnhofplatz, öffentliche Planauflage gemäss § 16 des Strassengesetzes (StrG)
Dieses Projekt sieht die Neugestaltung der ostseitig vom Bahnhof liegenden Bahnhofstrasse sowie dem Bahnhofplatz vor. Mittels Bäume, Leuchten, Sitzmöglichkeiten und einer Wasseranlage (Quellstein) soll der Bahnhofplatz aufgewertet und ein attraktiver Ort mit Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung geschaffen werden. Der Übergang zur Bahnhofstrasse wird offener und ohne trennende Raumwirkung ausgestaltet. In Richtung Dorfstrasse sollen zusätzliche Parkplätze sowie ein Rosenpark mit Sitzgelegenheiten und einem Zweirad-Unterstand realisiert werden. Die Bahnhofstrasse wird zur Begegnungszone mit Strasse und Trottoir auf dem gleichen Niveau.
Durchführende Stelle:
Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Infrastruktur und Sicherheit, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon
Angaben zur Auflage:
Ort der Planauflage:
Gemeinde Rüschlikon
Abteilung Infrastruktur und Sicherheit
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Die Projektunterlagen liegen von heute an bis zum 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Rüschlikon, Abteilung Infrastruktur und Sicherheit (2. OG), Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise:
Einsprachen gegen das Projekt können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Mit Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Ablauf der Frist:
16.01.2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Rüschlikon
Abteilung Infrastruktur und Sicherheit
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon





