Nachtrag Schutzvertrag (Verwaltungsrechtlicher Vertrag) Bergahornb …
Mit Beschluss Nr. 152 vom 12. November 2025 hat der Gemeinderat Rüschlikon den Nachtrag zum Schutzvertrag (Verwaltungsrechtlicher Vertrag) für den Bergahornbaum auf dem Grundstück Kat. Nr. 3742 an der Weidstrasse 34 genehmigt.
Der Gemeinderatsbeschluss und der Nachtrag zum Schutzvertrag (Verwaltungsrechtlicher Vertrag) können während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Rüschlikon
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