Evaluation Friedhofunterhalt und Bestattungswesen, gebundene Ausga …
Mit Beschluss-Nr. 118 vom 27. August 2025 des Gemeinderats Rüschlikon wurden für die Evaluation Friedhofunterhalt und Bestattungswesen die einmaligen Kosten von Fr. 10’810.00 (inkl. MwSt.) sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 177’712.30 (inkl. MwSt.) als gebundene Ausgabe ins Budget 2026 aufgenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21 a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Der GR-Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, zur Einsichtnahme auf. Der GR-Beschluss kann zudem hier eingesehen werden.
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