Bauprojekt: Bahnhofstrasse und Bahnhofplatz
Bauprojekt:
Bahnhofstrasse und Bahnhofplatz, 8803 Rüschlikon
Bauherrschaft:
Gemeinde Rüschlikon
CHE-114.880.526
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Die Bauherrschaft ist Projektverfasserin.
Angaben zum Projekt:
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird das unten genannte Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Bahnhof Rüschlikon Nord – Bahnhofstrasse und Bahnhofplatz
Dieses Projekt sieht die Neugestaltung der ostseitig vom Bahnhof liegenden Bahnhofstrasse sowie dem Bahnhofplatz vor. Mittels Bäumen, Leuchten, Sitzmöglichkeiten und einer Wasseranlage (Quellstein) soll der Bahnhofplatz aufgewertet und ein attraktiver Ort mit Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung geschaffen werden. Der Übergang zur Bahnhofstrasse wird offener und ohne trennende Raumwirkung ausgestaltet. In Richtung Dorfstrasse sollen zusätzliche Parkplätze sowie ein Rosenpark mit Sitzgelegenheiten und einem Zweirad-Unterstand realisiert werden. Die Bahnhofstrasse wird zur Begegnungszone mit Strasse und Trottoir auf dem gleichen Niveau.
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Rüschlikon, Abteilung Infrastruktur und Sicherheit (2. OG), Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also bis spätestens 24. Juli 2025, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Rüschlikon, Abteilung Infrastruktur und Sicherheit, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, einzureichen.
Ort der Planauflage:
Gemeinde Rüschlikon
Abteilung Infrastruktur und Sicherheit
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.







