Sanierungsprojekt Villa Oetikergut, Kostenfreigabe als gebundene A …
Mit Beschluss-Nr. 1 vom 15. Januar 2025 hat der Gemeinderat Rüschlikon für ein umfassendes Sanierungsprojekt im Zusammenhang mit dem Wasserschaden in der Villa Oetikergut (Bodengasse 1) Kosten in Form einer gebundenen Ausgabe im Betrag von CHF 641’901.00 (±25%) freigegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21 a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Der Beschluss (samt den dazugehörigen Unterlagen) liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, zur Einsichtnahme auf. Der GR-Beschluss kann hier eingesehen werden.
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