Unterschutzstellung Wohnhaus Assek Nr. 289 samt Umgebung sowie ein …
Mit Beschluss vom 27. November 2024 hat der Gemeinderat Rüschlikon das Wohnhaus Assek. Nr. 289 auf dem Grundstück Kat. Nr. 4300 an der Alten Landstrasse 90 samt Umgebung gestützt auf § 203 lit. c PBG unter Schutz gestellt. Die Zeder und der Lebensbaum (Inventarblatt Nr. 62, kommunales Natur- und Landschaftsschutzinventar vom 02.07.2014) sind Schutzobjekte i.S.v. § 203 lit. f PBG und werden ebenfalls unter Schutz gestellt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die betroffenen Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gemeinderatsbeschluss und die Akten können während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, eingesehen werden.
8803 Rüschlikon, 6. Dezember 2024
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