Revision kommunale Richtplanung – teilweise Nichtgenehmigung …
Angaben zur Richtplanung:
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung der kantonalen teilweise Nichtgenehmigung gestützt auf § 5 Abs. 3 des Planung- und Baugesetz (PBG):
Die Revision der kommunalen Richtplanung, welche die Stimmbevölkerung der Gemeinde Rüschlikon mit Urnenabstimmung vom 12. März 2023 festgesetzt hat, wird unter Vorbehalt der Festlegung “Nachtbushaltestelle Rebsteig” durch die Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung Nr. KS-0128/24 vom 3. Juli 2024 genehmigt.
Angaben zur Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem 4. Oktober 2024 während 30 Tagen, im Gemeindehaus, Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Urnenabstimmung sowie gegen den teilweise Nichtgenehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§329 ff PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
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