Natur- und Heimatschutz; Ersatzpflanzung für die gefällte Blutbu …
Mit Beschluss vom 9. Februar 2022 hat der Gemeinderat Rüschlikon der Fällung der abgehenden, geschützten Blutbuche auf dem Grundstück Kat. Nr. 5769, Seestrasse 70a, mit Wurzel- und Kronenbereichen auf den Grundstücken Kat. Nr. 2849 (Mühlestrasse 7a+b) und Kat. Nr. 5181 (Seestrasse 68b) zugestimmt und eine Ersatzpflanzung angeordnet. Gegen die Ersatzpflanzung wurde ein Rechtsmittel ergriffen und der Rekurs teilweise gutgeheissen. Mit Beschluss vom 26. Juni 2024 verlangt der Gemeinderat für die Ersatzpflanzung neu einen rotlaubigen Bergahorn anstelle einer Roteiche für die zwischenzeitlich gefällte Blutbuche. Im Übrigen gelten alle Regelungen, Bedingungen und Auflagen des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. Februar 2022 unverändert weiter.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gemeinderatsbeschluss und die Akten können während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
8803 Rüschlikon, 5. Juli 2024
Gemeinderat Rüschlikon
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