Anpassung Gebührentarif Siedlungsentwässerung und Gebührentarif …
Der Gemeinderat Rüschlikon hat mit Beschluss vom 10. Juli 2024 entschieden:
- Ziff. 1 des Gebührentarifs Siedlungsentwässerung lautet neu: «Es gelten die Bestimmungen des Gebührenreglements Siedlungsentwässerungsanlagen (GERE SEVO)». Die Änderung wird publiziert.
- Ziff. 1 des Gebührentarifs Wasserversorgung Rüschlikon lautet neu: «Es gelten die Bestimmungen des Gebührenreglements Wasserversorgung (GERE WVO)». Die Änderung wird publiziert.
Die Änderungen treten am 1. August 2024 in Kraft. Der GR-Beschluss kann auf der Website eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, innert 30 Tagen Rekurs, bzw. innert 5 Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen, eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
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